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Preisumfang und Zahlungsfrist
Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Die
Preise sind gültig unter Vorbehalt eventueller Änderungen. Die Gültigkeit von
Offerten ist auf 3 Monate beschränkt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab
dato Faktura.
Mängelrüge
Allfällige Beanstandungen hinsichtlich Qualität oder Menge
des gelieferten Materials sind während des Abladens, spätestens jedoch vor
der Verwendung, schriftlich geltend zu machen.
Lieferpflicht
Die Materialien werden nur geliefert, solange sie im Werk
verfügbar sind.
Es bestehen keine Lieferpflicht und kein Ersatzanspruch.
Transport
Die Wahl des Transportmittels ist ausschliesslich Sache
des Lieferwerkes. Die Frankopreise gelten nur für die Ortschaftszentren und
für eine einwandfreie Zufahrt mit 4-Achslastwagen. Sobald öffentliche
Strassen verlassen werden müssen, haftet der Auftraggeber für Schäden infolge
ungenügender Tragfähigkeit oder für Strassenverunreinigungen.
Materiallieferungen in Mulden werden zum Tarif Muldentransporte verrechnet.
Winterzuschlag
Für die Heizkosten der Betonproduktion gilt ab 1. Dezember
bis Ende März ein Zuschlag von Fr. 4.00/ m³ für Beton.
Mulde
In die Mulden dürfen keine flüssigen Abfälle deponiert
werden.
Signalisation, Beleuchtung und das Einholen einer evtl.
Bewilligung ist Sache des Bestellers.
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