Trüb AG recycling   |   Einsiedlerstrasse 499   |   CH - 8810 Horgen
Tel. 044 718 48 48   |   Fax 044 718 48 49

AGB
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Preisumfang und Zahlungsfrist

Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Die Preise sind gültig unter Vorbehalt eventueller Änderungen. Die Gültigkeit von Offerten ist auf 3 Monate beschränkt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dato Faktura.

 

Mängelrüge

Allfällige Beanstandungen hinsichtlich Qualität oder Menge des gelieferten Materials sind während des Abladens, spätestens jedoch vor der Verwendung, schriftlich geltend zu machen.

 

Lieferpflicht

Die Materialien werden nur geliefert, solange sie im Werk verfügbar sind.

Es bestehen keine Lieferpflicht und kein Ersatzanspruch.

 

Transport

Die Wahl des Transportmittels ist ausschliesslich Sache des Lieferwerkes. Die Frankopreise gelten nur für die Ortschaftszentren und für eine einwandfreie Zufahrt mit 4-Achslastwagen. Sobald öffentliche Strassen verlassen werden müssen, haftet der Auftraggeber für Schäden infolge ungenügender Tragfähigkeit oder für Strassenverunreinigungen. Materiallieferungen in Mulden werden zum Tarif Muldentransporte verrechnet.

 

Winterzuschlag

Für die Heizkosten der Betonproduktion gilt ab 1. Dezember bis Ende März ein Zuschlag von Fr. 4.00/ m³ für Beton.

 

Mulde

In die Mulden dürfen keine flüssigen Abfälle deponiert werden.

Signalisation, Beleuchtung und das Einholen einer evtl. Bewilligung ist Sache des Bestellers.

 

 

 

 

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