Kieswerk Trachslau AG    |   Kies- und Betonwerk   |   Trachslauerstrasse 9   |   CH-8840 Trachslau
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Deponie

Deponie

 

Seit 1999 regelt die Aushubrichtlinie die Entsorgung von Aushubmaterial.

Für die Anlieferung und Rekultivierung unserer Kiesgrube darf nur unverschmutzter Aushub angeliefert und verwertet werden, da sonst das Grundwasser gefährdet ist.

Dies beinhaltet, dass auch Torf, Humus und andere organische Abfälle nicht deponiert werden dürfen. Im Weiteren verlangt die Richtlinie einen Herkunftsnachweis auf dem Lieferschein (Materialdeklaration) und eine Bestätigung der Betriebsordnung seitens des Anlieferers.

Die Betriebsordnung bitten wir, ausgefüllt an uns zurück zu senden, die Materialdeklaration vor der ersten Anlieferung im Büro der Annahmestelle abzugeben oder vorgängig zu faxen.

 

Die beiden Formulare können mit einem Mausklick auf die folgenden Links

als PDF-Dateien von Ihnen heruntergeladen werden.

 

 

Betriebsordnung

 

Deklaration Materialabgabe

 

 

 

 

 

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