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Seit 1999 regelt die
Aushubrichtlinie die Entsorgung von Aushubmaterial.
Für die Anlieferung und
Rekultivierung unserer Kiesgrube darf nur unverschmutzter Aushub angeliefert
und verwertet werden, da sonst das Grundwasser gefährdet ist.
Dies beinhaltet, dass auch Torf,
Humus und andere organische Abfälle nicht deponiert werden dürfen. Im
Weiteren verlangt die Richtlinie einen Herkunftsnachweis auf dem Lieferschein
(Materialdeklaration) und eine Bestätigung der Betriebsordnung seitens des
Anlieferers.
Die Betriebsordnung bitten wir,
ausgefüllt an uns zurück zu senden, die Materialdeklaration vor der ersten
Anlieferung im Büro der Annahmestelle abzugeben oder vorgängig zu faxen.
Die beiden Formulare können mit
einem Mausklick auf die folgenden Links
als PDF-Dateien von Ihnen
heruntergeladen werden.
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